Kaufvertrag für den Kauf einer Immobilie


Wie läuft es ab bei einem Immobilienkaufvertrag?


Der Käufer hat in der Regel das Wahlrecht, welchen Notar er beauftragen möchte. Als Immobilienmaklerin kümmere ich mich um die Aufnahme der Daten und um die Weiterleitung an den Notar. Der Vertragsentwurf muss den Beteiligten mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zur Überprüfung zugestellt werden.

Am Tag der Beurkundung liest der Notar den Kaufvertrag für den Hausverkauf komplett vor. Es können zu jedem einzelnen Punkt Fragen gestellt werden. Der Vertragstext kann noch geändert werden. Sind Verkäufer und Käufer mit dem Vertrag einverstanden, wird unterzeichnet und der Kaufvertrag notariell beurkundet. Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung verpflichtet. Tritt er von dem Vertrag zurück, trägt er die Kosten. Für diese Verpflichtung haftet allerdings sowohl der Käufer als auch der Verkäufer.



Welche verpflichtenden Inhalte gibt es in einem Kaufvertrag

Die 12 wichtigsten Punkte:


  1. Name und Anschrift vom Käufer und Verkäufer.
    Auf die korrekte Schreibweise achten.

  2. Veräußerung. Beschreibung was genau verkauft werden soll. Eine Immobilie oder ein Grundstück?
    Auszug aus dem Grundbuch. Gibt es Belastungen oder Dienstbarkeiten, z.B Wegerechte?

  3. Was wird ggf. mitverkauft? Bewegliches Zubehör wie z.B. eine Küche extra aufführen. Mindert die Grunderwerbsteuer.

  4. Kaufpreis, bis wann gezahlt werden soll und wie gezahlt wird. Mögliche Nutzungsrechte: z.B. Wohnrecht oder Nießbrauchrechtrecht.

  5. Vorhandene Sachmängel werden aufgenommen Der Verkäufer muss alle Mängel, Belastungen, Altlasten, Bodenveränderungen oder Beschränkungen im Kaufvertrag angeben, die ihm bekannt sind.

  6. Auflassung mit Käufer- und Verkäuferschutz. Vormerkung des Käufers im Grundbuch und Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Dann erst wird das Grundbuch umgeschrieben.

  7. Nutzen und Lasten einer Immobilie. Wann ist der wirtschaftlichen Übergang und wann wird die Immobilie übergeben? Dann hat der Käufer den Nutzen aber auch die Belastungen zu tragen.

  8. Regelung der Gewährleistungsansprüche. Was passiert, wenn in einem festgelegten Zeitraum bestimmte Mängel oder Schäden eintreten sollten? Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Kauf einer neuen Immobilie ein Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren.

  9.  Benötigte zusätzliche Genehmigungen z.B. beim Vorkaufsrecht der Gemeinde oder in Vormundschaftsangelegenheiten.

  10. Bei Verzug die Zinsregelung.

  11.  Bevollmächtigung des Notariats. Der Notar und die Mitarbeiter werden vom Käufer und Verkäufer bevollmächtigt, den Kaufvertrag im Grundbuchverfahren umzusetzen.

  12. Aufteilung der Kosten für den Notar und die Eintragungen im Grundbuch. Die Gebühren für den Notar und für das Grundbuchamt im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, trägt in der Regel der Käufer.




Vorbereitungen zum Kaufvertrag


Wir sprechen über den Kaufvertrag vorab mit Ihnen, damit Sie gut vorbereitet sind.
Die rechtlichen Fragen beantwortet Ihnen dann der Notar entweder vorab oder am Tag der Unterzeichnung beim Verlesen.

Wir freuen uns, den Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie begleiten zu dürfen.
Lessner Immobilien in Lüneburg • Ihr Immobilienbüro im Roten Feld




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